Waldbrandverordnung 2026

Die aktuelle Waldbrandverordnung der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach ist mit 20. April 2026 in Kraft getreten. Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr gilt im gesamten Verwaltungsbezirk ein striktes Verbot für das Rauchen sowie für jegliches Entzünden von Feuer im Wald und in dessen Gefährdungsbereich.

Wir appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, besonders achtsam zu sein. Gerade Raucherinnen und Raucher werden gebeten, keine Zigarettenreste achtlos wegzuwerfen. Bereits kleinste Glutreste können unter den aktuellen Bedingungen Brände auslösen.

Auch Funkenflug, trockene Vegetation und Wind können die Ausbreitung eines Feuers stark begünstigen. Bitte vermeiden Sie daher alles, was einen Brand verursachen könnte, und halten Sie sich konsequent an die geltenden Vorschriften.

Die Verordnung gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.

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